Unterschriftenbeglaubigung
Unterschriften dürfen durch die Gemeindeschreiberin nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift im Beisein der Gemeindeschreiberin geleistet wird.
Das Gleiche gilt für die Beglaubigung von Fotokopien. Auch hier muss das Original vorgelegt werden.
Was Sie für Beglaubigungen mitbringen müssen:
- amtliches Ausweispapier
- das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 032 677 01 70 | gemeindeverwaltung@lueterkofen-ichertswil.ch |