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Geschichte

Die Bürgergemeinde ist eine Personalkörperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich natürliche Personen an, die den Status des Bürgers und damit das Heimatrecht der (Bürger-) Gemeinde besitzen.

Dies bedeutet, dass das Heimatrecht an die Person gebunden ist, unabhängig von deren Wohnort. Im Gegensatz dazu ist die Einwohnergemeinde eine Territorialkörperschaft, deren Mitglieder die jeweiligen Einwohner der Gemeinde sind.

In der Eidgenossenschaft wurde ab Mitte des 18. Jahrhunderts den Bürgern ein Heimatort zugeordnet. In der Regel handelte es sich dabei um den Wohnort des Familienvorstandes zu diesem Zeitpunkt. Die Heimatgemeinden hatten die Pflicht, für ihre Bürger Register zu führen. Diese sogenannten „Bürgerrodel“ waren Vorläufer des heutigen Zivilstandsregisters.

Heute existieren in der Schweiz noch knapp 2000 Bürgergemeinden und Korporationen.