Kopfzeile

Inhalt

Verkehrsbeschränkung in Buchegg, Ortsteil Tscheppach und Lüterkofen-Ichertswil

23. Januar 2025

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Verkehrsbeschränkung in Buchegg, Ortsteil Tscheppach und Lüterkofen-Ichertswil
Hauptstrasse / Tscheppachstrasse
Abschnitt Cherweg in Tscheppach bis Felliweg in Lüterkofen-Ichertswil


Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Forstarbeiten (Sicherheitsholzerei) an der Haupt-/ Tscheppachstrasse zwischen Tscheppach und Lüterkofen-Ichertswil sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Die Haupt-/ Tscheppachstrasse wird im erwähnten Strassenabschnitt von Montag bis Freitag, ab 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, für den Verkehr und die zu Fuss Gehenden gesperrt. Zwischen 17:00 Uhr und 07:00 Uhr sowie am Wochenende (Samstag und Sonntag) ist die Durchfahrt auf der Haupt-/Tscheppachstrasse für den Verkehr gestattet.

- Eine Umleitung für den Verkehr wird signalisiert.

- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und Waldwege werden gesperrt.

Dauer: Montag, 03. Februar 2025 bis Freitag, 14. Februar 2025

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis I, Zuchwil und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. 

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 23. Januar 2025

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur, Roger Schibler

 

 

Gesperrte Strasse mit Signalisation Fahrverbot