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Verkehrsbeschränkung in Lüterkofen-Ichertswil, Sägegasse, Hofstrasse, Chrüzbaumstrasse

6. Juni 2024

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Verkehrsbeschränkung in Lüterkofen-Ichertswil
Sägegasse, Hofstrasse, Chrüzbaumstrasse
Abschnitt Bibernstrasse bis Nennigkofenstrasse


Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten sind im betreffenden Abschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Vollsperung im Bereich der jeweiligen Baustellenetappe. Die Bauarbeiten im Jahre 2024 betreffen den Abschnitt Nennigkofenstrasse (Reservoir) bis Kesslergasse. Die Arbeiten im Jahre 2025 betreffen den Abschnitt Bibernstrasse bis Kesslergasse sowie den Abschnitt Nennigkofenstrasse bis Buchenweg. Die Umfahrung wird signalisiert. Die Zufahrt zur Kiesgrube Haulital wird ebenfalls signalisiert. Die jeweilige Zufahrt zu den Baustellen ist gestattet. 

- Während der Sanierung des Knotens Chrüzbaumstrasse/Nennigkofenstrasse wird der Verkehr auf der Nennigkofenstrasse mittels Lichtsignalanlage geregelt und einspurig geführt.

- die Zufahrten / Zugänge zu den privaten Liegenschaften und kommunalen Strassen werden vorübergehend eingeschränkt oder nach Vorankündigung kurzzeitig gesperrt. 

Dauer: Montag, 24. Juni 2024 bis Dezember 2025

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. 

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis I und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. 

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 06. Juni 2024

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur, Roger Schibler

 

 

Gesperrte Strasse mit Signalisation Fahrverbot